
Heute war in Frankfurt ganz schön was los. Wir haben 183 Unterschriften gesammelt.
Update 04.04.2026:
"Der Kommentar einer Mitstreiterin dazu:
Wir liefern Waffen, deren Opfer wir nicht sehen dĂĽrfen!
Und wenn man es nicht sieht, kann man mit „gutem Gewissen“ sagen, wir wussten nichts davon.
Ich glaube aber, dass diese Rechnung dieses Mal nicht aufgeht: Wer sehen will, der sieht!"
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Quelle)
Eine Staffel der hessischen Polizei hat an unserem Infostand eskaliert und Bilder von Kriegsopfern entfernen lassen.
Einer übereifrigen Polizei war es wichtig, uns aufgrund einer Fehlinterpretation des §131 StGB in eine "Maßnahme" zu ziehen.
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Video
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Interview mit Major a.D. Florian Pfaff (freidenken.TV)
Rechtswidrig wurde uns letzten Samstag auf unserer Ausstellung in Frankfurt verboten, einige unserer Bilder, Kriegsbilder, zu zeigen.
Der Vorwurf: Die Bilder würden gegen §131 StGB verstoßen und Strafanzeige wurde gegen den Betreiber der Ausstellung gestellt.
Nach Verhandlungen mit der Frankfurter Polizei konnten die meisten Bilder wieder aufgehängt werden.
Während Medien grausame Kriegsbilder nutzen, um für Spenden zu werben,
gelten dieselben Bilder auf einer Friedensdemo plötzlich als „kriegsverherrlichend“.
Die Aktion stellt eine unnötige Schikane und Bärendienst für die Waffenlobby dar.
§ 131 besagt:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen Inhalt,
der grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildert,
die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt
oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die MenschenwĂĽrde verletzenden Weise darstellt.
Die Bilder dienten aber nicht der strafbaren Verherrlichung oder Verharmlosung von Gewalt,
sondern dem genauen Gegenteil: Der Mahnung vor den Grausamkeiten von Krieg.
Des weiteren sagt § 131:
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.
Unsere Bilder dienten genau diesem Zweck: Der Dokumentation von Zeitgeschehen und Geschichte
Aus diesen beiden GrĂĽnden war das Eingreifen der Polizei rechtswidrig.
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